Das neue Begutachtungsverfahren – eine gerechtere Bewertung

Begutachtungsverfahren Begutachtungsassessment neues Gesetz 2017
Begutachtungsverfahren Begutachtungsassessment neues Gesetz 2017
Das neue Begutachtungsassessment bietet Vorteile im Begutachtungsverfahren

Das neue Begutachtungsverfahren

Bestimmt sind Sie schon ganz gespannt was das neue Begutachtungsverfahren ab dem 01.01.2017 für Sie bedeuten kann. Das neue Begutachtungsassessment wurde von Experten in jahrelangen Bemühungen erarbeitet und eigentlich hatten alle schon damit gerechnet, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Begutachtungsverfahren weit früher als es jetzt schon der Fall ist, in Kraft tritt.

Die Vorteile liegen auf der Hand

Haben wir jetzt die Feststellung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz in einem gesonderten Verfahren und mit eingeschränkten Leistungsansprüchen wird dieser ab dem 01.01.2017 in die Berechnung der Pflegegrade integriert. Für Sie bedeutet, dass keine zusätzliche Begutachtung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz und eine gerechtere Bewertung. Denn, dass ist auch neue an dem neuen Begutachtungsverfahren, dass kognitive Beeinträchtigungen gleichermaßen bei der Feststellung des Hilfebedarfes zu berücksichtigen sind, wie körperliche Einschränkungen. Ein klarer Vorteil für alle die kognitive Einschränkungen haben oder unter psychischen Erkrankungen leiden.

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