Unter den oben genannten Voraussetzungen ist die hauswirtschaftliche Versorgung Bestandteil der häuslichen Krankenpflege.

  • Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
  • Zubereitung einer warmen Mahlzeit
  • Waschen der Wäsche und Bügeln
  • Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
  • Reinigung der Wohnung (keine Grundreinigung)
  • Einkaufen
  • Unsere Leistungen werden mit den vorgegebenen Gebührensätzen direkt mit den Pflege- oder
  • Krankenkassen abgerechnet. Es gibt grundsätzlich auch die Möglichkeit, Leistungen zu erbringen,
  • die über die Gebührenordnung hinausgehen.

Bei Bedarf erstellen wir Ihnen dazu gerne ein Angebot.