Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird in der Praxis eingesetzt. Nach jahrelanger Vorarbeit ist es seit dem 01.01.2017 endlich soweit. Was sind die Vorteile des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes.
Wurde bislang rein der Hilfebedarf in Minuten geprüft und körperliche Beeinträchtigungen zu Grunde gelegt, beurteilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff den Grad der Selbständigkeit den Pflegebedürftige Menschen noch besitzen. Das hört sich einfach an, ist aber ein grundlegender Paradigmenwechsel, weil wir nicht mehr nur vorrangig auf den Hilfebedarf gucken, sondern genau darauf was der Jenige noch selbst kann und dadurch weitet sich die Einschätzung und der Blick automatisch auf alle Möglichkeiten, die die bedürftigen Menschen, unsere Klienten zur Unterstützung heranziehen können. Das können wohl Umfeld verbesserde Maßnahmen sein, Therapien oder Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel. Wichtig ist jetzt der Grad der Selbständigkeit! Es kommt bei dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht mehr vorrangig darauf an wo der Bedürftige Hilfe braucht, sondern was er noch alleine kann.