Die Pflegestärkungsgesetze verändern die Pflege in Deutschland.

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Jeder kann nun seinen eigenen, passenden Mix aus der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ausbalancieren.

Was heisst das Konkret und wie können Sie es in ihrem Alltag einfach und verständlich erklären?

Die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sollen flexibler sein als vorher. Aber was steckt dahinter?

Kurzzeitpflege setzt bei den Bedürftigen ein, die normalerweise zu Hause gepflegt werden. Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden kann, ermöglicht sie eine kurzzeitige, vollstationäre Versorgung. Kurzzeitpflege ist möglich, wenn nach einen Krankenhausaufenthalt eine Übergangszeit benötigt wird oder wenn andere Krisensituationen dazu führen, dass die Leistungen der häuslichen oder teilstationären Pflege nicht erbracht werden können, oder nicht ausreichen. Die Verhinderungspflege ist für Personen gedacht, die Angehörigen pflegen und beispielsweise Erholungsurlaub benötigen. Die Pflege wird während dieser Zeit dann von einer Ersatzpflegeperson überbrückt.

Finanziert durch die Mittel der Verhinderungspflege.

Mit den Neuregelungen sind die Leistungen erhöht und die Zeiträume verlängert worden. Verhinderungspflege können Sie bis zu 6 Wochen im Jahr in Anspruch nehmen. Kurzzeitpflege bis zu 4 Wochen. Wichtig ist aber das Kurzzeit und Verhinderungspflege besser kombiniert werden können. Stellen Sie sich vor, beide Leistungen liegen auf einer Waage.

Kurzzeitpflege und verhinderungspflege

Für die Leistungen der Verhinderungspflege steht Ihnen ebenso wir für die Kurzzeitpflege, jeweils ein Betrag in Höhe von 1612 Euro im Kalenderjahr zur verfügung. Wenn beispielsweise der Krankenhausaufenthalt dazu führt, dass die pflegebedürftige Person viel länger Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen muss, ehe Sie nach Hause kann, dann könnte das gesamte unverbrauchte Budget der Verhinderungspflege auf die Kurzzeitpflege übertragen werden. Nun stehen maximal 3224 Euro im Jahr für maximal 8 Wochen Kurzzeitpflege zur Verfügung. Ist die Pflegeperson an der Pflege gehindert zum Beispiel weil Sie ein Erholungsurlaub nehmen will, so kann Sie die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. In der Auszeit springt eine andere Pflegeperson ein. Handelt es sich dabei um eine Person oder einen Anbieter die Pflege erwerbsmäßig anbieten oder um eine Person die nicht mit der pflegedürftigen zusammenlebt oder nahe verwandt ist, gibt es ebenfalls eine neue Kombinationsmöglichkeit. Wenn während der Auszeit mehr finanzielle Mittel nötig sind kann maximal die Hälfte des Betrags aus der noch nicht verbrauchten Kurzzeitpflege, umgewidmet werden. Bis zu 2418 Euro können im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege eingesetzt werden.

Vielleicht hilft Ihnen das Bild der Waage, das Zusammenspiel beider Leistungen selbst zu erklären. Denn jeder Einzelne kann nun seinen eigenen, passenden Mix ausbalancieren.

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