Ab dem 1.1.2017 ändern sich die Leistungsbeträge der Pflegekasse für vollstationäre Pflege
Es ändert sich aber noch etwas. Und zwar, zahlen Sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr den bisherigen individuellen Eigenanteil, sondern ab dem 1.1.2017 einen Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. ist dieser Eigenanteil höher als der, den Sie im Jahr zuvor 2016 zahlen mussten, haben sie Anspruch auf einen Besitzstandschutz. Die Pflegekasse kann dann die Differenz übernehmen, die entsteht, weil der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil in ihrem Pflegeheim höher ist, als der individuelle Eigenanteil, den sie im Dezember 2016 zu zahlen hatten.
Der Pflegeheimträger ist verpflichtet Sie bis zum 30.11. diesen Jahres darüber zu informieren, wie hoch der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil in Ihrem Pflegeheim ab dem 1.1. sein wird. Ihre Pflegekasse wird Sie dann über den Besitzstandschutz in Kenntnis setzen und Ihren genauen Betrag mitteilen.