Kurzzeitpflege – die vorübergehende Pflege

Kurzzeitpflege im Altersheim oder Pflegeheim pflegediens
Kurzzeitpflege im Altersheim oder Pflegeheim pflegediens
Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf Leistungen auf Kurzzeitpflege, egal ob Pflegegrad Stufe 0, 1, 2, oder 3.

Kurzzeitpflege kurz erklärt

Kurzzeitpflege bedeutet, dass man vorübergehend, also für kurze Zeit, in ein Pflegeheim, Altenheim, Altenpflegedienst einziehen muss. Das kann aufgrund von einem Krankenhausaufenthalt sein, infolgedessen kann man nicht sofort wieder zu Hause versorgt werden. Es kann aber auch Aufgrund von Krankheit sein, die eine erhöhte Pflegebedürftigkeit hat, die man zu Hause nicht versorgen kann. Es kann auch sein, dass ein pflegender Angehöriger aus verschiedenen Gründen nicht zur Verfügung stehen kann, zum Beispiel aus beruflichen Gründen, aus Urlaubsgründen oder sonstigen privaten Gründen.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten

Anspruch auf Leistungen der Kurzzeitpflege hat jeder Pflegebedürftige, egal ob Pflegegrad Stufe 0, 1, 2, oder 3. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einer Höhe von 1612 Euro. Aber es bleibt immer ein Selbstbehalt übrig. Fragen Sie in ihrem Pflegeheim bzw. Altenpflegedienst danach wie hoch der Selbstbehalt pro Tag ist. Sie haben im Kalenderjahr Anspruch auf maximal 28 Tage Kurzzeitpflege oder so lange bis das Budget von 1612 Euro der Pflegekasse aufgetragen ist. Als Pflegebedürftige Person müssen Sie den Antrag auf Leistungen der Kurzzeitpflege selbst stellen oder sollten sie einen gesetzlichen Vertreter haben bzw. einen gesetzlichen Betreuer oder eine bevollmächtigte Person, kann dieser stellvertretend für Sie die Leistungen der Pflege und oder der Kurzzeitpflege beantragen.

Beim ausfüllen des Antrags ist ihnen Ihre Pflegekasse behilflich oder aber Ihr Ansprechpartner in dem Pflegeheim für das Sie sich entschieden haben. Prinzipiell wenn einem geboten ist, sei es aufgrund einer kurzfristigen Pflege oder einer kuzfristigen Verschlechterung des Gesunheitszustandes, können Sie auch ohne bewilligte Kurzzeitpflegeleistungen ihrer Pflegekasse in ein Pflegeheim einziehen. Die Auskunft bzw. die Einschätzung der Pflegefachperson, die Sie aufnimmt, reicht völlig aus, um im Nachhinein die Kurzzeitpflege bewilligt zu bekommen. Die Leistungen die sie im Pflegeheim erhalten unterscheiden sich in keinster Weise von den Leistungen die normale oder dauerhaft wohnende Bewohner im Pflegeheim erhalten. Das heisst Sie haben Anspruch auf Unterkunft, auf Verpflegung, Sie haben Anspruch auf die professionellst mögliche Pflege, die ihnen geboten werden kann und sie haben Anspruch auf soziale Betreueung.

Das war in aller Kürze zur Kurzzeitpflege. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, könne sie sich gerne an uns wenden.

naechstenliebe-pflege